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Auch wenn die Fettleibigkeit schon bei Kindern und Jugendlichen zu unförmigen Figuren führen kann, so ist eine Fettabsaugung zur Gewichtsreduzierung im Kinder- und jugendlichen Alter nicht zu empfehlen.

Das hat im Wesentlichen zwei Gründe:

  1. Eine Fettabsaugung ist eine Operation, die formaljuristisch mindestens die Volljährigkeit voraussetzt.
  2. Bei Kindern und Jugendliche kann eine Fettleibigkeit in der Regel durch ausgewogene Ernährung und genügend Sport vermieden oder abgebaut werden.

Wirklich hartnäckigen Fettpolster, die durch eine Fettabsaugung nach Volljährigkeit entfernt werden sollen, gibt es typischerweise erst ab Mitte 20. An besonderen Stellen haben die Fettpolster oft auch einen genetischen Grund. So ist zum Beispiel das Reiterhosen-Phänomen bei weiblichen Jugendlichen häufiger und eine Fettabsaugung am Po oder Oberschenkel kann zu ästhetisch ansprechenden Ergebnissen führen. Dennoch sollte selbst beim Wunsch eines Teenagers nach Körperkonturierung durch Fettabsaugung (z.B. am Gesäß oder den Oberschenkeln) mindestens  bis zur Volljährigkeit gewartet werden, wenn tatsächlich kontrollierte Ernährungs- und sportliche Bewegungsmaßnahmen nicht gegriffen haben.

Nur in extrem seltenen Fällen ist eine Fettabsaugung zur Körperkonturierung bei Kindern und Jugendlichen nötig. Allerdings nur, wenn dies durch psychologische und medizinische Gutachten derart gesichert notwendig ist, weil es angeboren oder krankheitsbedingte Gründe geben kann.
Dies ist so selten, dass eine Fettabsaugung bei Jugendlichen allein aus rein ästhetischen Gründen praktisch nicht vorkommt.

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