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Vorher- Nachher Bilder

Fettabsaugung, Schlupflider und Faltenbehandlung vor und nach der OP

Bilder von Patienten vor der Operation und dem nachherigen Ergebnis der Behandlung in vergleichenden Bilder darzustellen ist aufgrund des Heilmittelgewerbegesetzes verboten. Zuletzt hat das Oberlandesgericht in Celle dazu folgendes Urteil gesprochen, was wir hier auszugsweise Zitieren:

OLG Celle Urteil v. 30. Mai 2013, Az.: 13 U 160/12 Neues Heilmittelwerberecht: „Nach § 11 Abs. 1 Satz 3 HWG darf für operative plastisch-chirurgische Eingriffe, soweit sich die Werbeaussage auf die Veränderung des menschlichen Körpers ohne medizinische Notwendigkeit bezieht (§ 1 Abs. 1 Nr. 2 HWG), nicht mit der Wirkung einer solchen Behandlung durch vergleichende Darstellung des Körperzustands oder des Aussehens vor und nach dem Eingriff geworben werden.“

Gerade Vorher- Nachher Bilder bei einer Fettabsaugung sind dementsprechend verboten. Das gilt auch für Bilder, die schematisch oder in Zeichnungen die Ergebnisse der Fettabsaugung vor und nach der Operation darstellen.

Wir bedauern deshalb Ihnen hier keine Ergebnisse unserer Operateure zeigen zu dürfen. Wenn Sie auf anderen Internetportalen Vergleichsfotos zur Fettabsaugung oder auch Vorher- Nachher Bilder zur Faltenbehandlung oder Faltenunterspritzung dann sind diese möglicherweise nicht Gesetzeskonform oder aber von nicht-deutschen Anbietern. Jeder unserer Chirurgen wird Ihnen allerdings beim Beratungsgespräch eine ganze Reihe von Bildern, vor und nach einer Fettabsaugung oder anderen Eingriffen (z.B. Faltenunterspritzung, Brustvergrößerung oder Schlupflider-OP), zeigen dürfen. Es darf nicht öffentlich damit „geworben“ werden. Insofern bitten wir an dieser Stelle um Verständnis, dass wir auch weiterhin alles Gesetzeskonforme erfüllen werden und Ihnen deshalb keine Vorher- Nachher Bilder von Schönheitsoperationen (Fettabsaugung, Brustvergrößerung oder Faltenbehandlung) zeigen können.